Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Support- und Service-Leistungen der scoreprise.AI GmbH · Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Scoreprise.AI GmbH (nachfolgend „Scoreprise") und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Scoreprise ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsinhalt und Vertragsschluss

Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses sowie für den Leistungsumfang ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung nebst Anlagen maßgebend.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung oder mit der Aufnahme der Arbeiten durch Scoreprise zustande.

§ 3 Leistungen von Scoreprise

Scoreprise bietet Dienstleistungen und Produkte im Bereich der KI-basierten Automatisierung an, darunter:

  • Potenzialanalysen und AI-Roadmaps
  • Entwicklung und Implementierung von AI-Mitarbeitern
  • Prozessautomatisierung (Vertrieb, Marketing, Operations)
  • AI-gestützte Content-Erstellung
  • Schulungen und Team-Onboarding
  • Laufender Betrieb und Weiterentwicklung von AI-Mitarbeitern

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen individuellen Vereinbarungen und Leistungsbeschreibungen im Vertrag.

Anpassungen oder Änderungen des Leistungsumfangs müssen schriftlich vereinbart werden. Zusätzliche Kosten hierdurch trägt der Kunde.

§ 4 Leistungserbringung

Scoreprise erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

Sämtliche Anpassungen und Änderungen müssen vom Kunden im Testsystem geprüft und freigegeben werden, bevor sie in die Produktionsumgebung überführt werden.

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Voraussetzungen zur Leistungserbringung erfüllt sind, insbesondere die Bereitstellung notwendiger Informationen und Daten.

§ 5 Supportleistungen

Fehler werden in die folgenden Klassen unterteilt:

  • F1: Erhebliche Beeinträchtigungen wichtiger Dienste (z. B. Ausfall eines Produktionssystems).
  • F2: Mittlere Beeinträchtigungen, die durch Umgehungslösungen vorübergehend behebbar sind.
  • F3: Allgemeine Störungen, Erweiterungswünsche und Dokumentationsfragen.

Fehlerbehandlung erfolgt prioritätsabhängig und umfasst Diagnose, Behebung und ggf. Bereitstellung von Umgehungslösungen.

Der Kunde stellt die für die Fehlerbehandlung notwendigen Informationen und Zugänge bereit.

Updates, Tests und Optimierungen werden regelmäßig durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit der Systeme sicherzustellen.

§ 6 Preise, Vergütung und Zahlung der Support-Leistung

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Scoreprise stellt einmalige Initialisierungskosten sowie laufende Kosten für Betrieb und Wartung in Rechnung. Die Zahlungsmodalitäten sind im Vertrag festgelegt.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei längerfristigen Verträgen wird die jährliche Pauschalvergütung jeweils im Voraus in Rechnung gestellt. Zusätzliche Leistungen werden gesondert abgerechnet.

Preisanpassungen bei Änderungen der Marktbedingungen erfolgen mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten.

§ 7 Zusätzliche Service- und Beratungsleistungen

Zusätzliche Leistungen können über ein Ticketsystem oder per E-Mail beauftragt werden.

Die Einstufung erfolgt nach Standardkosten oder separaten Vereinbarungen. Bei Leistungen mit einem Aufwand von mehr als 15 PT (Personentagen) wird eine separate Projektvereinbarung getroffen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Scoreprise haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet Scoreprise nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Der Kunde ist verpflichtet, eine angemessene Datensicherung vorzunehmen. Scoreprise haftet im Falle eines Datenverlustes nur für den Wiederherstellungsaufwand bei vorhandener Sicherung.

Die Haftung ist ausgeschlossen für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden.

§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

Scoreprise verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

Der Kunde stellt sicher, dass er die notwendigen Einwilligungen zur Weitergabe personenbezogener Daten an Scoreprise eingeholt hat.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragslaufzeit sowie Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag.

Support- und Wartungsverträge verlängern sich automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 11 Subunternehmer

Scoreprise ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung von Leistungen zu beauftragen, sofern diese über die erforderliche Qualifikation verfügen.

Scoreprise bleibt auch bei Einschaltung von Subunternehmern vollumfänglich verantwortlich für die Vertragserfüllung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.